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| Flüchtlingsrat Berlin | Neue Meldungen 29.07.10 Brandenburg und Berlin lockern die Residenzpflicht - ein bisschen 02.08.10: Wiedereröffnung der Ausstellung "Auf gepackten Koffern" 21.07.10 Flüchtlinge müssen weiter zahlen, wenn sie Berlin verlassen wollen Herbst 2010: Start der Kampagne "SOS for Human Rights!" Neue Dokumente Möglichkeiten zum Abbau der Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg Stellungnahme Flüchtlingsrat Berlin im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 22.02.2010 zur Residenzpflicht für asylsuchende, geduldete und bleibeberechtigte Flüchtlinge Antrag auf Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes Stellungnahmen Flüchtlingsrat, Verbände und Kirchen zur Anhörung im Bundestag am 04.05.2009 Erlass und Infos zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge (Resettlement) Anordnung BMI v. 05.12.08 zur Aufnahme von 2500 irakischen Flüchtlingen gem. § 23 II AufenthG; Infos zu Auswahl- und Aufnahmeverfahren, aufenthalts- und sozialrechtlichem Status |
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| Junge Flüchtlinge | |||
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Impressum |
Der Arbeitskreis Junge Flüchtlinge AKINDA - Netzwerk Einzelvormundschaften Berlin Dokumente zur Kinderrechtskonvention ![]() Der Arbeitskreis Junge FlüchtlingeIm Arbeitskreis Junge Flüchtlinge engagieren sich z. Zt. VertreterInnen verschiedener Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen und Projekte für Bildungsangebote.Neben aktuellen Themen wie beispielsweise Jugendliche in Abschiebehaft, Altersfeststellung durch das Landesjugendamt sowie Altfallregelung setzen wir uns durch politische Arbeit für die Verbesserung der Situation für junge Flüchtlinge in Berlin ein. Wir treffen uns an jedem ersten Montag im Monat um 10.30 Uhr im BBZ (Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge, Turmstrasse 72 (4. Etage), 10551 Berlin Außerdem arbeiten kleinere Arbeitsgruppen u.a. zum Thema Clearingverfahren und Altersfeststellung. U-Bahnhof Turmstrasse, Busse 227, 123, 101 und 340 E-Mail: mail@wegebbz.de Ansprechpersonen: Walid Chahrour, Sabine Teweleit Tel.: (0 30) 66 64 07 20 ![]() AKINDA - Netzwerk Einzelvormundschaften BerlinWir suchen engagierte VormünderInnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge!Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener aus verschiedenen Ländern der Welt (zumeist aus Osteuropa, Afrika oder Asien) fliehen, um in der Bundesrepublik Schutz vor Verfolgung, Armut oder anderen Notsituationen zu finden. Wir suchen engagierte VormünderInnen für diese Kinder und Jugendlichen! Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen einen Vormund, weil sie aufgrund ihrer Minderjährigkeit von einem Erwachsenen gesetzlich vertreten werden müssen. Die gesetzliche Vertretung umfaßt die Personen - und Vermögenssorge des Kindes oder Jugendlichen. Dazu gehören die Verwaltung des Mündelvermögens, das Stellen eines Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung, das Unterschreiben verschiedener Dokumente, das Einwilligen in Operationen u.ä. Wir suchen engagierte VormünderInnen für Kinder und Jugendliche, die sich in einem ihnen fremden Land zurechtfinden müssen! Unbegleitete Flüchtlingskinder brauchen einen Vormund jedoch nicht nur zum Unterschreiben von Dokumenten und Stellen von Anträgen. Sie brauchen einen Ansprechpartner, der ihnen individuelle Zuwendung und Unterstützung in einer nicht immer einfachen Lebenssituation bietet. Wir suchen engagierte VormünderInnen, die wir auf ihre Aufgabe als Vormund vorbereiten und bei der Durchführung der Vormundschaft betreuen! Wir erwarten, - dass sie einen Teil Ihrer Freizeit für die Belange Ihres Mündels verwenden, - dass sie sich mit der Situation von Flüchtlingskindern vertraut machen, - dass Sie sich auf die Aufgaben eines Vormundes vorbereiten lassen, - dass Sie sich mit Verwaltungen und Behörden auseinandersetzen - und dass Sie sich bei Problemen rechtzeitig Hilfe holen. Was wir nicht erwarten sind: - Vorkenntnisse in Rechtsfragen, - genaue Kenntnisse über das Herkunftsland, - die Aufnahme des Mündels in die Familie und - finanzielle Aufwendungen. Wir beraten und informieren Sie über: - die Aufgaben und Pflichten eines Vormundes, - das Ausländer- und Asylrecht, - Unterbringungsmöglichkeiten und schulische Betreuung für Ihr Mündel und - alle in Frage kommenden Anträge. Wir bieten: - Telefonberatung, - Gesprächskreise zum Erfahrungsaustausch und - Informationsveranstaltungen zu Schwerpunktthemen. Wenn Sie Interesse an der Übernahme einer Vormundschaft für ein unbegleitetes Flüchtlingskind haben, können Sie uns während unserer Bürozeiten: Mi: 18.00-20.00 Uhr, Fr: 11.00 - 13.00 Uhr erreichen Kontakt: AKINDA - Netzwerk Einzelvormundschaften Berlin Ansprechpartner: Andreas Meißner c/o Psychotherapeutische Beratungsstelle Xenion Paulsenstrasse 55/56; 12163 Berlin-Steglitz Telefonnummer 030 / 327 09 340 einzelvormund@yahoo.de ![]() Dokumente zur KinderrechtskonventionPlenarprotokoll der 39. Sitzung des Bundestags vom 5. Mai 2010 mit dem Tagesordnungspunkt 2, Befragung der Bundesregierung: Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes.PDF-Dokument, 851 KB Die Vorbehalte der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes Professor Dr. Christian Tomuschat PDF-Dokument, 88 KB Asyl suchende und Flüchtlingskinder und Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen Prof. Dr. Lothar Krappmann MS-Word-Dokument, 29 KB Ausschuss für die Rechte des Kindes 35. Sitzung Behandlung der von den Vertragsstaaten vorgelegten Berichte nach Artikel 44 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes Abschließende Bemerkungen: Deutschland PDF-Dokument, 145 KB |
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| Flüchtlingsrat Berlin · Georgenkirchstr. 69-70 · 10249 Berlin Tel.: (0 30) 243 44 57 62 · Fax: (0 30) 243 44 57 62 | |||