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| Flüchtlingsrat Berlin | Neue Meldungen 11.09.10 Ausstellungseröffnung und Podiumsdiskussion: „Migration - Abschiebehaft - denk mal!“ 24.08.10: Kundgebung vor der griechischen Botschaft 20 Jahre Berliner Härtefallkommission Landessozialgericht NRW: Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig Neue Dokumente Möglichkeiten zum Abbau der Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg Stellungnahme Flüchtlingsrat Berlin im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 22.02.2010 zur Residenzpflicht für asylsuchende, geduldete und bleibeberechtigte Flüchtlinge Antrag auf Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes Stellungnahmen Flüchtlingsrat, Verbände und Kirchen zur Anhörung im Bundestag am 04.05.2009 Erlass und Infos zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge (Resettlement) Anordnung BMI v. 05.12.08 zur Aufnahme von 2500 irakischen Flüchtlingen gem. § 23 II AufenthG; Infos zu Auswahl- und Aufnahmeverfahren, aufenthalts- und sozialrechtlichem Status |
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Impressum |
Die meisten Flüchtlinge
schaffen es nicht, in Europa oder in Deutschland Schutz zu finden. Nur
ein Teil erreicht die unmittelbaren Nachbarstaaten, die jedoch nicht
die Kapazitäten für die Aufnahme einer
großen Zahl von Flüchtlingen haben. Die
Hürden sind nahezu unüberwindbar. Was wäre
eigentlich, wenn wir diesem Flüchtlingselend nicht mehr
tatenlos zuschauen würden? Wenn wir Menschen aus den Lagern
heraus nach Deutschland holen würden? Berlin sollte ein
eigenständiges Aufnahme-Programm entwickeln und umsetzen.
Deshalb hat der Flüchtlingsrat Berlin die Kampagne "Save me
– Eine Stadt sagt ja! Sei offen! Sei Berlin!" gestartet.Kampagnen-Website >> |
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Seit 2005
engagieren wir uns mit der Flüchtlingsinitiative Jugendliche
ohne Grenzen JOG, dem GRIPS Theater, PRO ASYL und weiteren Gruppen
für das Bleiberecht für geduldete
Flüchtlinge. Im November 2006 haben die Innenminister eine
"Bleiberechtsregelung" beschlossen. Seit August 2007 gilt
ergänzend dazu eine "gesetzliche Altfallregelung". Im Dezember
2009 haben die Innenminister beschlossen, unter welchen Voraussetzungen
die danach erteilten Aufenthaltserlaubnisse verlängert werden.
Wir kämpfen für die großzügige
Umsetzung und eine Verbesserung des Bleiberechts. Aktuelle Infos zur Umsetzung der
Bleiberechts- und Altfallregelung gibt es hier >> |
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Seit
Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes arbeitet die Berliner
Härtefallkommission auf einer gesetzlichen Grundlage.
MigrantInnen und Flüchtlinge können im Einzelfall
eine Aufenthaltserlaubnis (Bleiberecht) aus dringenden
humanitären oder persönlichen Gründen
erhalten. Sie müssen sich dazu an ein Mitglied der
Härtefallkommission wenden, in der auch der
Flüchtlingsrat vertreten ist. Bevor sich die
Härtefallkommission mit dem Anliegen befassen kann, ist eine
individuelle Beratung unerlässlich. Für Antragsteller haben wir ein
Merkblatt herausgegeben (PDF-Datei). >>
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Der
Flüchtlingsrat Berlin ist ein Netzwerk engagierter Gruppen und
Einzelpersonen, die sich für die Rechte von
Flüchtlingen und die Wahrung ihrer Menschenwürde
einsetzen. Die Teilnahme an unseren Sitzungen
ist für alle Interessierten offen. Unsere nächsten
Treffen >>
Der Flüchtlingsrat Berlin ist auf Spenden angewiesen, um seine Unabhängigkeit zu wahren. Nur so kann er konsequent die Rechte von Flüchtlingen einfordern und diesen im Notfall unbürokratisch eine Einzelfallhilfe gewähren. Mitglieder des Freundeskreises haben zudem die Möglichkeit, durch regelmäßige Spenden unsere Arbeit langfristig abzusichern. Spenden für den Flüchtlingsrat: Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00, Konto 311 68 03 >> | |||
| Flüchtlingsrat Berlin · Georgenkirchstr. 69-70 · 10249 Berlin Tel.: (0 30) 243 44 57 62 · Fax: (0 30) 243 44 57 62 | |||