Veröffentlicht am 09.06.2002

Roma protestieren gegen drohende Abschiebung nach Jugoslawien

Presseerklärung vom 9. Juni 2002

Aktuelles zum Roma-Protestcamp in Düsseldorf Stand September 2002, Hintergrundinfos zur Situation der Roma


Neu:

für Nachfragen:
Dzoni Sichelschmidt 0178-2836880

siehe auch
C.I.A.E.Roma-Union e.V – Brief an die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Berlin (pdf)

Nach 42 Tagen des Protest in Essen, Gelsenkirchen, Hamburg und zuletzt bei der Innenministerkonferenz in Bremerhaven sind am Donnerstag 06.06.02 abends etwa 650 gegen ihre drohende Abschiebung nach Jugoslawien protestierende Roma in Berlin eingetroffen. Die Roma stammen aus verschiedenen Teilen des ehemaligen Jugoslawiens, vor allem aus Serbien, und protestieren gegen die aktuell laufenden Verhandlungen zwischen der deutschen Bundesregierung und der BR Jugoslawien über ihre „Rückübernahme“ (sprich Abschiebung). Sie fordern ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Die Roma sind überwiegend in verschiedenen Städten in NRW behördlich registriert und besitzen trotz teils über 10 jährigem Aufenthalt mit ihren Familien in Deutschland nur Bescheinigungen über ihre „Duldung“. Ein Bleiberecht erhielten sie trotz des langjährigen Aufenthalts nicht, weil sie mit einer „Duldung“ kein Arbeitgeber einstellen wollte, oder weil für sie – ebenso wie die jugoslawischen Flüchtlinge in Berlin – mit Hilfe der „Arbeitsmarktprüfung“ ein behördliches Arbeitsverbot verfügt wurde. Die Anforderungen der „Altfallregelung“ können sie deshalb nicht erfüllen.

Die Innenministerkonferenz am 06.06.2002 in Bremerhaven hatte Abschiebungen von Roma auch in den Kosovo „noch in diesem Jahr“ angekündigt und ein dauerhaftes Bleiberecht – egal wie lange die betroffenen Roma in Deutschland leben – ausgeschlossen.

Der Flüchtlingsrat fordert aus Anlass der aktuellen Roma-Proteste Senat und Bundesregierung erneut auf, endlich eine wirksame Altfallregelung zu treffen, die geeignet ist, den Betroffenen eine Lebensperspektive zu geben:

Seit mehr als fünf Jahren in Deutschland geduldete Flüchtlinge müssen regelmäßig ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erhalten. Für besonderes bedürftige Gruppen wie Familien mit Kindern, alleinstehende Jugendliche, alte Menschen, Kranke und Behinderte, Angehörige von Minderheiten etc. müssen drei Jahre Aufenthalt reichen. Den Betroffenen muss ein großzügiger Zeitraum zur Arbeitssuche und eine Arbeitsgenehmigung für Tätigkeiten jeder Art gewährt werden, auch selbständige Erwerbstätigkeit ist zuzulassen. Soweit die Finanzierung des Lebensunterhaltes aus Erwerbstätigkeit Bedingung ist, sind faire Ausnahmen für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Alte und Erwerbsunfähige sowie Auszubildende vorzusehen. Der Flüchtlingsrat unterstützt die Forderung der Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten vom 29. Mai 2002 für eine klare und bundeseinheitliche Altfallregelung mit Inkraftreten des Zuwanderungsgesetzes.

Die Roma bemühen sich am Montag 10.06. um Gespräche mit Bundespolitikern in Berlin. Voraussichtlich am Dienstag abend wollen die Roma weiterfahren und ihren Protest in Hannover, Münster, im Ruhrgebiet und im Rheinland, in Frankfurt, in Süddeutschland und schließlich in Straßburg an die Öffentlichkeit tragen.

Berlin, 09.06.02
Flüchtlingsrat Berlin

Georg Classen

Hintergrundinfos zu Geschichte und aktueller Lage der Roma:





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