31.01.2009: Aufnahme irakischer Flüchtlinge

Zur Durchführung des Aufnahmeverfahrens der 2.500 von Deutschland aufzunehmenden Flüchtlinge liegen erste Informationen vor. Bis jetzt gibt es ein Liste von 223 konkreten Personen, die seitens des UNHCR als Flüchtlinge nach Deutschland kommen sollen.


Die IOM soll die Flüchtlinge nach Deutschland einfliegen, pro Durchgang sollen 500 Menschen im niedersächsischen Grenzdurchgangslager Friedland erstaufgenommen werden. Die ersten Flüchtlinge kommen wahrscheinlich im März 2009 in Friedland an. Für die Aufnahme in Deutschland sind die irakische Staatsangehörigkeit und die besondere Schutzbedürftigkeit nach den Kriterien des UNHCR Voraussetzung.

Aufgenommen werden nur IrakerInnen aus Syrien und Jordanien. Es wird keine direkte Aufnahme aus dem Irak erfolgen. In den Bewerbungsbögen für die Aufnahme in Deutschland gibt es auch Fragen zur Qualifizierung, Berufsausbildung, etc., was bedeutet, dass nicht nur die Schutzfaktoren eine Rolle zu spielen scheinen, sondern hier eine zusätzliche Selektion stattfinden kann.

Die Flüchtlinge erhalten eine Wohnsitzauflage, werden jedoch nicht der Residenzpflicht unterworfen sein. Sie erhalten eine auf zunächst drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis mit einer Arbeitserlaubnis. (§ 23 Abs. 2 AufenthG). Nach dieser Regelung wäre auch die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich gewesen.





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