Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Berlin

Einige Berliner Bezirksämter kürzen nach einem Bericht von Stefan Keßler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst die Leistungen nach dem AsylbLG (§ 1a) oder stellen sie völlig ein (Reduzierung auf 0).


Zu den genannten Bezirken gehören Mitte, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf. Daher sind immer wieder Flüchtlinge von Obdach- und Mittellosigkeit bedroht. Die von der Senatsverwaltung angekündigten neuen Ausführungsvorschriften sollen erst zum 01.01.2005 im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes verabschiedet werden.

Mit der Abschaffung des Einreisestichtages (31.12.2000) in den bisherigen Vorschriften war die Hoffnung verbunden worden, dass allen Leistungsberechtigten zumindest eine soziale und medizinische Grundversorgung erhalten werden. Ein weiterer Aufschub bedeutet für die Betroffenen weiter das Angewiesensein auf Notunterkünfte, die in dem Maße nicht in Berlin vorhanden sind. Der Caritasverband Berlin und das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg haben sich erneut an Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner gewandt und um eine Auskunft zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens gebeten.

Politisch sollte die Leistungspraxis der Bezirke auch über die Bezirksverordnetenversammlungen thematisiert werden. Entsprechende mögliche Kontakte zu Fraktionen in den BVV sollten genutzt werden. Dabei werden von Seiten des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes und des Flüchtlingsrates Informationen zu möglichen Initiativen auf Bezirksebene gebeten. Gleiches gilt auch für die übermittlung relevanter Einzelfülle. Über den Jesuiten-Flüchtlingsdienst kann auch die AG „Notunterkunft“ kontaktiert werden, die auf Initiative der Kirchen bzw. von Caritas und Diakonischem Werk einberufen wurde und regelmäßig tagt. In der Frage der Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes sollte der Beauftragte des Senates für Integration und Migration, Günter Piening, um Unterstützung gebeten werden.





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