Veröffentlicht am 31.10.2008

15 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz

Vor fünfzehn Jahren trat am 01. November 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft.[1] Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge und in Folge des Zuwanderungsgesetzes seit 1.1.2005 auch viele dauerhaft bleiberechtigte Flüchtlinge[2] erhalten anstelle der Sozialhilfe bzw. des Arbeitslosengeldes 2 nur noch die reduzierten Leistungen nach diesem Gesetz.


Die Ursache für die Leistungsgewährung ist anders als bei Deutschen nicht Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Alter oder Krankheit, sondern das für die Flüchtlinge geltende absolute bzw. faktische Arbeitsverbot. Eine Arbeitserlaubnis wird ihnen – wenn überhaupt – allenfalls dann erteilt, wenn kein arbeitsuchender Inländer für die Stelle verfügbar ist. Im Ergebnis erhalten in Berlin 99 % der Betroffenen keine Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis und sind deshalb auf Sozialleistungen nach dem AsylbLG angewiesen.

Seit der Einführung des Gesetzes wurden die Leistungen nicht an die Preisentwicklung angepasst. Seit 1993 wird nach § 3 Abs. 1 AsylbLG unverändert ein in „Deutscher Mark“ ausgewiesener Betrag von „80 DM im Monat“ – umgerechnet in Euro sind das 1,36 € pro Tag und Person – als einziges Bargeld für den gesamten persönlichen Bedarf wie z.B. öffentlicher Nahverkehr, Telefon, Porto sowie Rechtsanwalt gezahlt. Zusätzliche Leistungen – etwa die Kosten einer Monatskarte – werden nicht gewährt. Die Leistungen für Essen, Kleidung, Körperpflege und Haushaltsenergie werden als Sachleistungen (Essenpakete, Vollverpflegung), Gutscheine oder Bargeld (Wert seit 1993 unverändert 360 DM bzw. 184 €/Monat), gewährt. Zum Vergleich: Der Regelsatz für denselben Bedarf beträgt beim Arbeitslosengeld II 351 €/Monat.[3]

Die Flüchtlinge sind nicht krankenversichert. Kranke Flüchtlinge müssen erst eine Sozialamtssprechstunde abwarten und dort mit ihrem Sachbearbeiter verhandeln, ob ihre Krankheit akut oder schmerzhaft ist, oder der Arztbesuch „zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich“ ist, weil sie nur dann einen Krankenschein bekommen. Krankheiten bleiben deshalb vielfach unbehandelt, werden verschleppt oder unzureichend behandelt.

Anders als in manchen anderen Bundesländern erhält in Berlin die Mehrzahl der Leistungsberechtigten die gekürzten Leistungen im Form von Bargeld. Anders als in anderen Bundesländern werden hier in der Mehrzahl der Fälle auch die – im Ergebnis günstigeren – Mietkosten für eine Wohnung übernommen und auf die diskriminierende Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Sammellagern verzichtet.

Diese positiven Beispiele werden jedoch konterkariert durch eine Politik der „Sachleistungsunterkünfte“: Zunehmend werden geduldete Flüchtlinge in Berlin – bei gänzlichem Entzug des Barbetrags und absolutem Arbeitsverbot – in das Sammellager „Motardstr.“ in unmittelbarer Nachbarschaft des Kraftwerkes Reuter und der Müllverbrennung Ruhleben eingewiesen. Die AWO Berlin Mitte betreibt dort – trotz massiver öffentlicher Kritik – aufgrund eines Vertag mit der Sozialverwaltung weiterhin eine abrissreife Containerunterkunft, die Flüchtlinge bekommen von der Firma „Dussmann“ (die mit dem „Kulturkaufhaus“) folienverpacktes Fertigessen miesester Qualität. Sie dürfen weder entscheiden was sie essen, noch dürfen sie ihr Essen selbst zubereiten.

Der Gipfel: Sozialsenatorin Knake-Werner hat kürzlich einen Vertrag mit der invest-plan GMBH geschlossen, mit deren Hilfe ab Oktober 2008 in einem weiteren Sammellager in Hohenschönhausen auch Familien mit Kindern jegliches Bargeld entzogen werden soll. Sie bekommen nur noch folienverpacktes Fertigessen, auch die 1,36 €/Tag Bargeld sowie Beihilfen für Kleidung werden gestrichen. Als „insbesondere auch für Familien gut geeignet“ hat Knake-Werners Staatssekretärin Leuschner das neue Projekt bezeichnet.[4]

Kommentar des Flüchtlingsrates: Wer jetzt auch Familien mit Kindern jegliches Bargeld entzieht, trägt dazu bei, dass die von den neuen Sanktionen der Sozialverwaltung betroffenen Kinder mangels Bargeld ohne Stifte und Hefte, mit Badelatschen und Alditüte zu Fuß zur Schule gehen müssen – ist das die neue Bildungspolitik für Berlin?

Aus diesem Anlass fordert der Flüchtlingsrat Berlin:

  • Keine neuen „Sachleistungsunterkünfte“
  • Schließung der Unterkunft Motardstr.
  • Initiativen des Landes Berlin für eine Abschaffung des Arbeits- und Ausbildungsverbotes für Flüchtlinge
  • Initiativen des Landes Berlin für eine Abschaffung des AsylbLG, hilfsweise die Anhebung der Leistungen nach AsylbLG auf das Niveau des Arbeitslosengeldes II, die Abschaffung des Sachleistungsprinzips sowie den Zugang zu Krankenversicherungsschutz

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[1] www.bundesrecht.juris.de/asylblg
[2] Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz wegen Unmöglichkeit der Ausreise und Abschiebung
[3] Kinder erhalten in beiden Fällen nur 50 bis 60 % der genannten Beträge
[4] Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 16/12380 v. 14.08.08, www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-12380.pdf

 

Pressemitteilung vom 31. Oktober 2008





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