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| Flüchtlingsrat Berlin | Neue Meldungen 11.09.10 Ausstellungseröffnung und Podiumsdiskussion: „Migration - Abschiebehaft - denk mal!“ 24.08.10: Kundgebung vor der griechischen Botschaft 20 Jahre Berliner Härtefallkommission Landessozialgericht NRW: Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig Neue Dokumente Möglichkeiten zum Abbau der Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg Stellungnahme Flüchtlingsrat Berlin im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 22.02.2010 zur Residenzpflicht für asylsuchende, geduldete und bleibeberechtigte Flüchtlinge Antrag auf Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes Stellungnahmen Flüchtlingsrat, Verbände und Kirchen zur Anhörung im Bundestag am 04.05.2009 Erlass und Infos zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge (Resettlement) Anordnung BMI v. 05.12.08 zur Aufnahme von 2500 irakischen Flüchtlingen gem. § 23 II AufenthG; Infos zu Auswahl- und Aufnahmeverfahren, aufenthalts- und sozialrechtlichem Status | ||
| Presseerklärungen | |||
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Impressum |
<< zurück zur Übersicht Reisefreiheit für Flüchtlinge endlich herstellenGemeinsame Pressemitteilung der Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg vom 31. März 2010 Flüchtlingsräte: Alle Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene müssen voll ausgeschöpft werden Am 22. Februar 2010 haben SPD und LINKE im Berliner Innenausschuss einen Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Abschaffung der Residenzpflicht zwischen Berlin und Brandenburg zu prüfen. Noch bevor der offizielle Prüfauftrag erteilt wurde, ist nun in der Presse zu lesen, eine Abschaffung der Residenzpflicht sei nach Auffassung der Innenverwaltungen beider Länder nicht möglich. Der Flüchtlingsrat fordert Berlins Innensenator Körting und seinen brandenburgischen Amtskollegen Speer auf, voreilige Schlüsse zu unterlassen und sorgfältig alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, die Residenzpflicht auf Landesebene abzuschaffen. „Die Parlamente beider Länder sind in der Pflicht, sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen und konstruktive Lösungen zu suchen. Die Innenministerien allein dürfen dies nicht entscheiden“, sagt Martina Mauer vom Berliner Flüchtlingsrat. „Sollte es rechtliche Bedenken geben, dann müssen diese klar genannt und auch belegt werden. Sich hinter Bundesrecht zu verstecken, zeugt nicht gerade von politischem Mut“, so Mauer weiter. Rechtliche Möglichkeiten auf Landesebene gibt es viele. Das Land Hamburg hat beispielsweise seine Asylaufnahmestelle nach Nostorf/Horst (Landkreis Ludwigslust) verlegt und mit Mecklenburg-Vorpommern vereinbart, dass sich Asylsuchende aus Hamburg auch im Landkreis Ludwigslust aufhalten dürfen. Die dortige Regelung wurde getroffen, um Asylbewerber in die Provinz abzuschieben. Es gibt aber keinen Grund, warum das Hamburger Rechtskonstrukt nicht auch als Vorbild für eine Vereinbarung zur Erweiterung der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen zwischen Berlin und Brandenburg dienen sollte. Auf Nachfrage verwiesen SprecherInnen der Berliner und Brandenburger Innenverwaltungen auf die von Innensenator Körting angekündigte Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Residenzpflicht und auf Erlasse unterhalb der gesetzgeberischen Ebene. „Eine Bundesratsinitiative für die deutschlandweite Aufhebung der Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete ist in jedem Fall sinnvoll. Doch auf deren Erfolg kann man sich nicht verlassen“, so Martina Mauer. Kay Wendel vom Brandenburger Flüchtlingsrat ergänzt: „Einzelfallbezogene Erlasse, die es Flüchtlingen erlauben, zum Beispiel für den Besuch von Gottesdiensten ins jeweils andere Bundesland zu fahren, reichen nicht aus. Es geht hier nicht um Ausnahmeregelungen, sondern um das generelle Recht auf Bewegungsfreiheit. Und das muss auch für Flüchtlinge gelten“.
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