Veröffentlicht am 24.06.2014

Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule stoppen!

Pressemitteilung am 24. Juni 2014
Flüchtlingsrat Berlin fordert Aufenthaltsrecht für BewohnerInnen der besetzten Schule und für TeilnehmerInnen des Oranienplatz-Agreements


Eine Linkliste mit weiteren Infos (Einigungspapier Kolat, Rechtsgutachten zur Zuständigkeit Berlins und Duldungsanspruch, Rechtsgrundlagen Aufenthaltserlaubnis usw.) befindet sich unter dieser PE (runterscrollen!).

In Abstimmung mit dem Senat hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die BewohnerInnen der Gerhart Hauptmann Schule heute aufgefordert, das Gebäude zu verlassen und stattdessen in zwei Sammelunterkünfte für Flüchtlinge zu ziehen. Viele lehnen dies ab, denn es ist völlig unklar, was dann mit ihnen geschieht. Der Flüchtlingsrat Berlin fordert Senat und Bezirk auf, den heute begonnenen Polizeieinsatz sofort zu beenden und den BewohnerInnen der Schule sowie den Oranienplatz-Flüchtlingen ein faires und transparentes Angebot zu unterbreiten. Dazu gehört ein Aufenthaltsrecht in Berlin. Zudem muss die Gerhart-Hauptmann-Schule als selbstorganisiertes Zentrum des Flüchtlingsprotests erhalten bleiben.

Nur wenn die Flüchtlinge eine aufenthaltsrechtliche Perspektive und Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, löst sich ihre prekäre Situation. Das Aufenthaltsgesetz bietet der Berliner Ausländerbehörde zahlreiche Möglichkeiten, den Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen. Dies ist allein eine Frage des politischen Willens.

Es ist nicht verwunderlich, dass viele BewohnerInnen der Schule Bezirk und Senat misstrauen, denn durch den unehrlichen Umgang der staatlichen Stellen mit den Oranienplatz-Flüchtlingen haben diese das Vertrauen der Flüchtlinge verspielt. So hat der Senat sich nicht an die Zusagen gehalten, die den Oranienplatz-AktivistInnen gegeben wurden:

• Vereinbart war, dass alle Unterkunft und Versorgung erhalten sollen. Untergebracht wurde jedoch nur ein Teil der Betroffenen. Der Senat verweigert aber auch den untergebrachten Flüchtlingen rechtswidrig die Krankenversorgung. Die Dauer der Unterbringung und Leistungsgewährung ist völlig unklar. Die Flüchtlinge erhalten Leistungen über die Heimbetreiber oder die Kreuzberger Bezirkskasse ohne Bescheid und ohne Angabe der zuständigen Leistungsbehörde. Der Senat bezeichnet diese Zahlungen als „freiwillige“ Leistungen – obwohl die Flüchtlinge nach §§ 1 Abs 1 Nr. 5, §§ 3 und 4 Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Unterkunft, Versorgung und Krankenscheine haben, solange sie sich tatsächlich hier aufhalten.

• Vereinbart war, dass für die Oranienplatz-Flüchtlinge ein Abschiebestopp gelten soll. Fakt ist, dass viele TeilnehmerInnen des Oranienplatz-Agreements akut von Abschiebung bedroht sind und der Senat ihnen keinen Schutz gewährt und sich auch weigert, Duldungsbescheinigungen auszustellen.

• Vereinbart war eine wohlwollende Prüfung im Einzelfallverfahren sowie die Übernahme der ausländerrechtlichen Zuständigkeit durch die Ausländerbehörde Berlin (Umverteilung). Fakt ist jedoch, dass noch kein einziger Umverteilungsantrag bewilligt wurde und Innensenator Henkel regelmäßig betont, dass es keine besondere Behandlung für die Oranienplatz-Flüchtlinge geben wird. Gegenüber seinen Länderkollegen ließ er verlauten, dass Berlin sich nicht für zuständig erklärt.

• Vereinbart war, dass alle TeilnehmerInnen des Oranienplatz-Agreements vom Senat finanzierte Deutschkurse erhalten. Fakt ist, dass drei Monate nach Verkündigung der Einigung noch kein Deutschkurs begonnen hat. Auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen erklärt der Senat, für 80 Personen Deutschkurse anbieten zu wollen – mindestens 300 Personen sind jedoch Teil des Agreements, ein Großteil ginge also leer aus.

Die Vereinbarung zwischen Senat und Oranienplatz-Flüchtlingen erweist sich damit als reine Farce. Solange der Senat den Flüchtlingen kein echtes Angebot mit einer realen Aufenthaltsperspektive in Berlin unterbreitet, wird es keine einvernehmliche Lösung für die Gerhart-Hauptmann-Schule geben. Sollten bei der Räumung der Schule Menschen zu Schaden kommen, ist dies nicht zuletzt auch eine Folge der verantwortungslosen Politik von Bezirk und Senat.

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, 030-243445762, 01575-5836292

Weitere Infos:





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