Veröffentlicht am 02.12.2013

Syrische Familien übergeben offenen Brief an Innensenator Henkel

Gemeinsame Pressemitteilung von KommMit für Migranten und Flüchtlinge e.V. und Flüchtlingsrat Berlin


Medienberichterstattung:
rbb online, 02.12.2013: Senat will Familiennachzug syrischer Flüchtlinge nicht erleichtern
Berliner Zeitung, 02.12.2013: Zu wenig Geld für den Nachzug von Verwandten
Neues Deutschland, 03.12.2013: Regelung für Reiche
Berliner Morgenpost, 01.12.2013: Senat soll Nachzug von Verwandten erleichtern

Syrische Familien übergeben offenen Brief an Innensenator Henkel und fordern Nachzugsrecht für ihre Angehörigen

Montag 02. Dezember 2013, 11.00 Uhr, Klosterstraße 47, 10179 Berlin

Ende September 2013 hat die Berliner Innenverwaltung entschieden, syrische Flüchtlinge aus Erstzufluchtsländern wie Libanon, Türkei und Jordanien aufzunehmen, wenn sie in Berlin Verwandte haben (1). Die Idee ist gut, doch in der Praxis erweist sich die Berliner Regelung zum Familiennachzug für Kriegsflüchtlinge aus Syrien als eine Maßnahme allein für Wohlhabende: Angesichts extrem hoher Anforderungen an das Einkommen der hier lebenden Angehörigen profitieren nur wenige Privilegierte von der Regelung. Hunderte SyrerInnen in Berlin leben weiter in Angst und Sorge um ihre Angehörigen.

In einem Informationsschreiben der Ausländerbehörde heißt es: „Voraussetzung [für den Familiennachzug] ist ein entsprechendes Einkommen und die Abgabe einer Verpflichtungserklärung. In der Erklärung verpflichten Sie sich zur Übernahme sämtlicher Kosten für den Aufenthalt Ihres Verwandten, inklusive Unterbringung. Für Ledige setzt dies bei der Verpflichtung für eine Person ein Nettogehalt von 2.140 Euro, für Verheiratete von 2.970 Euro und für Verheiratete mit einem Kind von 3.348 Euro voraus. Für jede weitere aufzunehmende Person kommen weitere Kosten hinzu.“ (2)

Auch die Familien Moussalli Serije – Hamatich, Rasul – Ismail und Khalil – Ali scheitern an dieser Einkommenshürde. Sie leben schon lange in Berlin, haben teilweise ein Daueraufenthaltsrecht oder die deutsche Staatsangehörigkeit. Alle möchten ihren Angehörigen die Einreise nach Berlin ermöglichen. Weil sie kein ausreichendes Einkommen haben oder Sozialleistungen beziehen, können sie dies jedoch nicht. Den Angehörigen bleibt somit nur der lebensgefährliche Fluchtweg z.B. über das Mittelmeer.

Für die drei Familien steht fest: Die Berliner Regelung zum Familiennachzug für SyrerInnen muss dringend nachgebessert werden. Am 2. Dezember werden sie Innensenator Frank Henkel einen offenen Brief übergeben, in dem sie ihre Situation schildern und den Berliner Senat auffordern, auf das unerfüllbare Erfordernis des Finanzierungsnachweises für die syrischen Angehörigen zu verzichten. Unterstützt werden sie dabei vom Komm Mit – Für Migranten und Flüchtlinge e.V. und dem Flüchtlingsrat Berlin.

PressevertreterInnen und UnterstützerInnen sind herzlich eingeladen, die syrischen Familien bei der Übergabe des Offenen Briefes zu begleiten. Im Anschluss stehen die Familien gerne für Interviews zur Verfügung.

Kontakt:
Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030-243445762, Handy: 0176-20303154
KommMit e.V., Tel: 030-66640725

Erlass der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 25. September 2013
Informationsschreiben der Ausländerbehörde vom 26. September 2013
Offener Brief an Innensenator Frank Henkel vom 02. Dezember 2013 pdf





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