Veröffentlicht am 19.07.2013

Senat versagt bei der Unterbringung von Flüchtlingen

Presseinformation vom 19. Juli 2013

In Berlin werden immer mehr Flüchtlinge in Not- und Sammelunterkünften eingewiesen. Gleichzeitig verwehrt die Zentrale Leistungsstelle für Asylsuchende (ZLA) Flüchtlingen die nötige Unterstützung bei der Anmietung privater Mietwohnungen. Und zur Erarbeitung des vom Flüchtlingsrat geforderten Sicherheitskonzepts für Asylaufnahme in Hellersdorf sieht das LAGeSo offenbar keinen Anlass.

Flüchtlingsrat Berlin fordert: Wohnungen für Flüchtlinge jetzt!


Angesichts eines immer schwierigeren Wohnungsmarktes und nach wie vor nur völlig unzureichender sozialhilferechtlicher Mietobergrenzen finden Asylsuchende kaum noch Wohnungen in Berlin. Wer ein passendes Wohnungsangebot findet, scheitert oft an der bürokratischen Administration bei der zum Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) gehörenden ZLA.

So verweigert die Behörde den Bezug einer Mietwohnung, wenn die jeweils nur für sechs Monate erteilte und verlängerte Aufenthaltsgestattung Asylsuchender vor Mietbeginn endet. Einen Ermessenspielraum negiert die ZLA. Das heißt: Wer endlich eine Wohnung findet, hat Pech, wenn der Vertragsbeginn mit dem Ablauf des Aufenthaltspapiers kollidiert.

Martina Mauer vom Flüchtlingsrat Berlin: „Angesichts der extrem angespannten Unterbringungssituation ist das bürokratische Verwaltungshandeln der ZLA völlig inakzeptabel. Wir unterstellen nicht, dass die Behörde die Konflikte um die Flüchtlingsunterbringung bewusst eskaliert, aber wir fragen uns schon, weshalb das LAGeSo ständig neue Notunterkünfte eröffnet, statt die Flüchtlinge wirksamer als bisher beim Bezug einer privaten Mietwohnung zu unterstützen.“

Der Flüchtlingsrat Berlin fordert die gezielte Stärkung von Flüchtlingen auf dem Wohnungsmarkt. Das schließt ein:

  1. eine aktive Wohnungspolitik für Berlin, die bezahlbaren Wohnraum für alle schafft und den Mietanstieg durch wirksame gesetzliche Maßgaben begrenzt,
  2. Anpassung der sozialrechtlichen Mietobergrenzen für Hartz IV-Berechtige und Asylsuchende an die Marktrealitäten,
  3. gezielte Unterstützung und Stärkung der Flüchtlinge bei der Wohnungssuche durch vom Land finanzierte behördenunabhängige Beratungsstellen,
  4. durch die ZLA von Amts wegen erteilte rechtsverbindliche Mietübernahmescheine zur Wohnungssuche zur Vorlage beim Vermieter nach Wahl,
  5. Erteilung von Wohnungsberechtigungsscheinen an asylsuchende und geduldete Flüchtlinge wie z.B. in Potsdam oder Bremen, und
  6. eine unbürokratische Behördenpraxis, die den Bezug von privaten Wohnungen fördert, statt zu behindern.

In den letzten drei Jahren ist der Anteil der in Sammelunterkünften statt Wohnungen lebenden Flüchtlinge in Berlin von 15 % auf 50 % und die Zahl der Unterkünfte von sechs auf aktuell dreissig gestiegen. Mittlerweile leben fast 6.000 Flüchtlinge in einer Sammelunterkunft. In den Notunterkünften in ehemaligen Schulen und Verwaltungsgebäuden fehlen Sanitäreinrichtungen, Küchen und abschließbare Wohneinheiten. Die BewohnerInnen leiden an der fehlenden Privatsphäre und der stigmatisierenden Außen-Wirkung der Sammelunterkünfte.

Private Immobilienfirmen kassieren pro untergebrachter Person und Monat 450 bis 600 €, für ein Mehrbettzimmer bis zu 3000 €/Monat ohne Verpflegung – für das Land sehr viel teurer als private Mietwohnungen.

„Es muss oberste Priorität haben, den Flüchtlingen den baldigen Bezug einer Wohnung zu ermöglichen. Sammelunterkünfte dürfen nur als kurzfristige Notlösung dienen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden“, betont Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Flüchtlingsrats. „Zudem muss sichergestellt sein, dass in den Sammellagern Mindest- und Sicherheitsstandards eingehalten werden und menschenwürdiges Wohnen möglich ist, z.B. durch abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenem Sanitärbereich und Küche.“

Der Flüchtlingsrat hat bereits 2011 und erneut 2012 umfangreiche Maßnahmenkataloge vorgelegt, wie das Land die Wohnungssuche von Flüchtlingen unterstützen kann – geschehen ist seitdem kaum etwas:

Bezüglich der für Hellersdorf geforderten Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts durch LAGeSo und Bezirk erhielt der Flüchtlingsrat vom LAGeSO die lapidare Antwort, die Sicherheit sei durch die üblichen Unterbringungsstandards gegeben, und im Übrigen sei das LAGeSo nicht zuständig.

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030 / 24344 57 62.





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