Veröffentlicht am 13.04.2006

Abschiebeversuch in den Kosovo erneut gescheitert

Pressemitteilung vom 13. April 2006

Innensenator übergeht Härtefallkommission –
Ausländerbehörde inhaftiert Betroffene weiter


Nachdem am 16. März 2006 Versuche der Berliner Ausländerbehörde Flüchtlinge in den Kosovo abzuschieben gescheitert waren, sollten die Betroffenen erneut am heutigen Tag über Düsseldorf nach Pristina abgeschoben werden.

Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wurden der Vater und älteste Sohn der Familie S. nach Pristina abgeschoben. Die UNMIK verweigerte am 16.03.2006 die Aufnahme der Familie, weil die Berliner Ausländerbehörde ein Gutachten zu einer vorliegenden Traumatisierung für Frau S. nicht übersandt hatte. Dies entspricht auch der aktuellen Auskunftslage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, wonach traumatisierte Flüchtlinge im Kosovo nicht adäquat behandelt werden können.

Fadil S. und Driton S. wurden durch die heutige Abschiebung von ihrer Familie (Mutter mit fünf minderjährigen Kindern) getrennt.

Als besonders skandalös ist aus Sicht des Flüchtlingsrates die Weigerung des Innensenators zu bewerten, die noch ausstehende Entscheidung über einen von der Familie gestellten Antrag durch die Härtefallkommission zu beachten. Damit verstößt Körting gegen die in Berlin geltende Rechtsverordnung zur Umsetzung der Härtefallregelung. Die dort genannten Ausschlussgründe, die eine Nichtbehandlung rechtfertigten könnten, treffen zweifelsfrei nicht auf Familie S. zu. Durch das Vorgehen des Senators können humanitäre Gründe, wie der über 12 jährige Aufenthalts der Familie in Berlin und die Integration ihrer hier geborenen bzw. aufgewachsenen Kinder nicht geprüft werden.

Lutfije I. sollte heute wie bereits beim ersten Abschiebungsversuch von ihrer Familie, getrennt werden. Nach Auskunft des Behandlungszentrums für Folteropfer sind die Mutter und der jüngere Bruder auf ihre Unterstützung angewiesen.

Nachdem zunächst das Verwaltungsgericht Berlin die Abschiebung ausgesetzt hatte, wurde dies gestern durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt. Die 22jährige junge Frau wurde zwar nicht abgeschoben, aber aus unverständlichen Gründen erneut in Abschiebehaft genommen.

Als besonders menschenverachtend ist das Vorgehen der Ausländerbehörde gegenüber dem älteren Ehepaar R. (Angehörige der Minderheit der Ashkali) zu bewerten. Der Ausländerbehörde als auch der Innenverwaltung dürfte der Gesundheitszustand von Herrn R. (58) und Frau R. (64) bekannt gewesen sein. Bei einer ersten Inhaftierung Ende Januar 2006 musste Herr R. wegen Verdachts auf Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert und aus der Abschiebehaft entlassen werden. Herr R. ist als schwerer Diabetiker, wegen einer Schilddrüsenoperation sowie extremen Bluthochdrucks schwer krank und ständig auf Medikamente angewiesen. Frau R. ist krank und traumatisiert und musste sich Ende März 2006 eine Woche in stationäre Behandlung begeben. Dessen ungeachtet sollten beide heute abgeschoben werden. Die Abschiebung in den Kosovo scheiterte, weil der Polizeiarzt wegen krankheitsbedingt nicht vorhandener Reisefähigkeit die sofortige Entlassung angeordnet hatte.

Bei der heutigen Vorsprache auf der Ausländerbehörde wurde das Ehepaar R. entgegen der Stellungsnahme des Polizeiarztes aus unverständlichen Gründen erneut inhaftiert.

Die Ausländerbehörde nimmt nicht nur billigend Schäden für die Gesundheit des Ehepaares R. in Kauf, sie forciert die Abschiebung weiter und buchte einen neuen Flug bereits am 25.04.2006 ab Karlsruhe nach Pristina. Der Flüchtlingsrat hat die Senatsverwaltung für Inneres um Stellungnahme gebeten. Die Ausländerbehörde und die Senatsverwaltung tragen die volle Verantwortung im Fall einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustands des Ehepaars R.

Das rigide Handeln der Ausländerbehörde, das Übergehen der Härtefallkommission, die Missachtung von Menschenwürde und Gesundheit der Betroffenen und die Ignoranz gegenüber vorgetragenen humanitären Gründen ist als zunehmende Härte der Innenverwaltung in der Flüchtlingspolitik zu betrachten.

Diese Politik konterkariert die Bemühungen des Berliner Innensenators um eine Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt, für die er auf der nächsten Innenministerkonferenz Anfang Mai initiativ werden will.

Der Flüchtlingsrat fordert die Innenverwaltung auf, die umgehende Entlassung der betroffenen Flüchtlinge aus dem Abschiebungsgewahrsam zu veranlassen. Diese sollten nicht wie Stückgut hin und her geschoben werden.

Eine ernsthaft humanitäre Flüchtlingspolitik sollte nicht von der Polemik eines he-raufziehenden Wahlkampfes beeinträchtigt werden.

Flüchtlingsrat Berlin
Berlin, 13.04.2006





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