Flüchtlingsrat Berlin Neue Meldungen

29.07.10 Brandenburg und Berlin lockern die Residenzpflicht - ein bisschen

02.08.10: Wiedereröffnung der Ausstellung "Auf gepackten Koffern"

21.07.10 Flüchtlinge müssen weiter zahlen, wenn sie Berlin verlassen wollen

Herbst 2010: Start der Kampagne "SOS for Human Rights!"


Neue Dokumente

Möglichkeiten zum Abbau der Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg
Stellungnahme Flüchtlingsrat Berlin im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 22.02.2010 zur Residenzpflicht für asylsuchende, geduldete und bleibeberechtigte Flüchtlinge

Antrag auf Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Stellungnahmen Flüchtlingsrat, Verbände und Kirchen zur Anhörung im Bundestag am 04.05.2009 

Erlass und Infos zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge (Resettlement)
Anordnung BMI v. 05.12.08 zur Aufnahme von 2500 irakischen Flüchtlingen gem. § 23 II AufenthG; Infos zu Auswahl- und Aufnahmeverfahren, aufenthalts- und sozialrechtlichem Status

25 Jahre Flüchtlingsrat Berlin

Impressum


Design:
Henrik Weinhold




Rückschau und Ausblick

Festschrift zum
25-jährigen Jubiläum
als PDF-Datei


Am 1. Juli 1981 wird in einem Protokoll des KED/ Koordinie- rungsausschusses im Berliner Missionswerk vermerkt, dass Herr Berger vom Ausländerkomitee Berlin (West) auf eine »Dokumentation zur Asylantenproblematik« mit dem Titel »Gast oder Last Bericht zur Lage der Asylbewerber« aufmerksam machte, die zuvor auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurde. Diese Broschüre überreichte mir Hartwig Berger in seiner späteren Funktion als migrationspolitischer Sprecher von Bündnis 90/ Die Grünen im Abgeordnetenhaus im April 2000. Sie ist mehr als eine historische Rarität und eine Zeitzeugin der Flüchtlingsarbeit in unserer Stadt. Sie hat – wie auch die Protokolle des KED und infolge des Flüchtlingsrates Berlin zeigten – nichts an Aktualität eingebüßt.

Menschenrechte auf dem Prüfstand

Am 2. Juli 1981 wird ein Brief (unterzeichnet von Helmut Michel) als eines der ersten offiziellen Schreiben des Flüchtlingsrates Berlin an den Senator für Soziales gerichtet und gegen die Räumung des Heimes für Asylbewerber in der Flottenstrasse 28 – 42 in Reinickendorf protestiert. Die ca. 300 Asylbewerber wurden damals einfach auf die Straße gesetzt.

Seit seiner Gründung sah sich der Flüchtlingsrat mit dem menschenrechtswidrigen Handeln von politisch Verantwortlichen in Berlin konfrontiert. Die Geschichte des Flüchtlingsrates Berlin ist auch eine Geschichte von Auseinandersetzungen mit den fortgesetzten Einschränkungen von Rechten der Flüchtlinge in der Bundesrepublik, was mit der faktischen Abschaffung des Grundrechtes auf Asyl für politische Verfolgte 1993 besonders deutlich wurde. In den letzten 25 Jahren konnten auch Fortschritte im Hinblick auf die soziale Lage von Flüchtlingen in der Stadt erreicht werden. Nach den noch vor 10 Jahren die Proteste des Flüchtlingsrates gegen die Einrichtung von Sonderläden (Magazinen) des Unternehmens SORAT die politischen Debatten bestimmten, erhalten nunmehr außer im Bezirk Spandau alle Flüchtlinge soziale Leistungen in Bargeld.

Deshalb ist das Engagement derer nicht hoch genug einzuschätzen, die die Arbeit des Flüchtlingsrates während der ersten Jahre aktiv gestalteten und die die Grundlage dafür legten, dass der Flüchtlingsrat als Vertreter der Interessen und Rechte der Flüchtlinge seine Arbeit bis heute fortsetzen konnte.

Politisches Engagement ...

Als Fixpunkt in der Arbeit des Flüchtlingsrates kann man mit Fug und Recht die regelmäßigen Sitzungen bezeichnen, deren 500. am 22. Februar 2006 im Berliner Missionswerk stattfand. Das Berliner Missionswerk ist wie die Gossner Mission eines der Gründer und aktuellen Förderer der Arbeit des Flüchtlingsrates Berlin.

Die Schwerpunkte, die uns bewegen, gleichen denen wie zur Zeit der Gründung des Flüchtlingsrates. Es geht uns zuerst um die Gewährleistung eines sozialen und medizinischen Mindeststandard für alle, die Zuflucht in unsere Stadt gesucht haben und darüber hinaus um einen Abbau von rechtlichen Diskriminierungen z. B. auf dem Arbeitsmarkt ohne das Ziel der völligen rechtlichen Gleichstellung für die Flüchtlinge aus den Augen zu verlieren. In dieser Hinsicht müssen die Zustände im sogenannten Abschiebegewahrsam und dessen Existenz überhaupt als schreiendes Unrecht bezeichnet werden. Es geht uns auch darum, dass diejenigen, die schon vor Jahren (vor einem Jahrzehnt) hierher geflohen waren, endlich zur Ruhe kommen und ein Bleiberecht erhalten. Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes hat die Härtefallkommission eine gesetzliche Grundlage erhalten. Der Flüchtlingsrat arbeit aktiv in der Kommission mit, um für Flüchtlinge humanitäre Lösungen zu finden.

... und Einzelfallhilfe

Die 25jährige Geschichte des Flüchtlingsrates Berlin ist auch eine Geschichte der wirksamer Einzelfallhilfen für Flüchtlinge, dank der vielen Unterstützer/innen des Nothilfefonds. Man kann dies durchaus als eine Erfolgsstory bezeichnen. Im vergangenen Jahr konnten ca. 300 Flüchtlinge in akuten Notsituationen eine finanzielle Unterstützung erfahren. Dies war der Fall, wenn wie so oft sich der Staat in aus seiner Verantwortung begeben hatte und die Sozialämter soziale Leistungen kürzten oder völlig versagten. So musste der Nothilfefonds helfen, wenn es galt Jugendlichen – die in der letzten Zeit zumeist aus afrikanischen Staaten mussten – eine Überbrückungshilfe bis zur Klärung ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation zu gewähren.

Flüchtlings- und Menschenrechtskonvention
sind keine Lippenbekenntnisse


Natürlich darf der Staat nicht aus seiner Verantwortung gelassen werden. Der Flüchtlingsrat wird auch im Jahr seines 25jährigen Bestehens politisch auf eine Veränderung der sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu Gunsten der Flüchtlinge drängen.

Im September diesen Jahres wird ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. In diesem Zusammenhang hat der Flüchtlingsrat die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien angeschrieben und diese zu einer Flüchtlingsratssitzung eingeladen. Er hat diesen seine Vorstellungen von einer Flüchtlingspolitik, die Menschenrechtsstandards einhält, mitgeteilt. Das betrifft die Respektierung der UN Kinderrechtskonvention, die in Deutschland für Flüchtlingskinder nur unter Vorbehalt angewandt wird. So können erst 16jährige in Abschiebehaft genommen und ohne Begleitung abgeschoben werden.

Anfang letzten Jahres hatte sich der Flüchtlingsrat an das GRIPS Theater gewandt, weil Kinder aus dem Unterricht, aus den Schulen »verschwanden«. Sie wurden abgeschoben, obwohl sie hier aufwuchsen und das Herkunftsland ihrer Eltern nicht kennen. Gemeinsam mit dem GRIPS Theater und der GEW Berlin haben wir das Aktionsprogramm »Hier geblieben!« gestartet, um öffentlich für ein Bleiberecht für Flüchtlingskinder, -jugendliche und ihre Familien sowie die vollständige Anerkennung der UN-Kinderrechte zu wirken. Der Flüchtlingsrat ist bestrebt, die Selbstorganisation von Flüchtlingen zu stärken und förderte insbesondere das eigene Engagement der Bleiberechtsinitiative junger Flüchtlinge in Berlin. Diese schlossen sich auf einer Kinder- und Jugendkonferenz parallel zur Innenministerkonferenz im Dezember 2005 zum bundesweiten Netzwerk »Jugendliche ohne Grenzen« zusammen.

Wir werden den 25. Jahrestag des Bestehens des Flüchtlingsrates nutzen, um diese Forderungen öffentlich zu machen. Wir benötigen dafür weiter die Unterstützung aller, die die Arbeit des Flüchtlingsrates Berlin bisher durch ihr Engagement aktiv begleitet haben. Wir möchten natürlich auch dafür Gelegenheit schaffen, Dank zu sagen, so bei der geplanten gemeinsamen Veranstaltung im GRIPS-Theater zum 25. Jahrestag des Flüchtlingsrates ende August diesen Jahres. Grundprämisse unseres Handelns bleibt die Aussage, die schon in der Publikation »Der Flüchtlingsrat – Flüchtlinge in Berlin. Wie sie leben, was sie machen« vom Juli 1982 formuliert wurde: »... dass niemand freiwillig aus purer Abenteuerlust sein Land und seine vertraute Umgebung verlässt, sondern nur unter Zwang. Er will einer für ihn lebensbedrohenden Situation entfliehen, um sein Leben zu schützen. Welche Motive auch immer einen Menschen nach Berlin treiben, ... es muss die vorrangige Aufgabe der Behörden und der politisch Verantwortlichen sein, die zu uns kommenden Menschen menschlich aufzunehmen und zu behandeln, ihnen vernünftige und soziale Beratung anzubieten und ihnen eine weitere Lebensplanung möglich zu machen«.

Jens-Uwe Thomas

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